Toeffreisen-Reisebedingungen

Reisebedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sind integrierter Bestandteil des Vertrages zwischen TOEFFREISEN AG und des (der) Reiseteilnehmenden (im folgenden „Kunde“ genannt). Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien durch die vorliegenden Vertrags- und Reisebedingungen geregelt. Bei allen vermittelten Reisen und Dienstleistungen von Drittanbietern gelten die Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der zuständigen Gesellschaft(en).


1. Anmeldung

Durch die schriftliche oder mündliche Anmeldung, kommt zwischen dem Kunden und TOEFFREISEN AG ein Vertrag zustande. Die TOEFFREISEN AG empfiehlt, die nachfolgenden Vertragsbedingungen sorgfältig durchzulesen.

2. Preise
2.1 Bearbeitungs- und Beratungsgebühren, Handlungspauschale
Für sämtliche Buchungen, Umbuchungen und Stornierungen berechnet die TOEFFREISEN AG eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 100/Person. Im Falle einer Annullation werden diese Gebühren nicht erstattet. Bei Buchungen von geführten Touren oder individuellen Reisen mit mindestens zwei Leistungen berechnet die TOEFFREISEN AG keine Bearbeitungsgebühr. Bei Offerten erhebt die TOEFFREISEN AG eine vom Aufwand abhängige Beratungsgebühr, die im Falle einer Buchung dem Reisepreis angerechnet wird. Bei angenommenen Offerten stellt TOEFFREISEN AG eine Handlungspauschale von CHF 500/Rechnung (bis Reisewert CHF 10‘000), bei höherem Reisepreis CHF 1‘000/Rechnung, in Rechnung, die allfällige Vorleistungen abdeckt. Die Buchung der bestellten Leistungen nimmt die TOEFFREISEN AG nach Zahlungseingang vor.

2.2 Preiserhöhungen
Bei nachträglicher Preiserhöhung durch Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge), bei neu eingeführten oder erhöhten Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen), bei Wechselkursänderungen, bei Mehrwertsteuern und dgl. können die Preise erhöht werden. Preisänderungen werden aufgrund der tatsächlich entstehenden Mehrkosten, zuzüglich Bearbeitungsgebühren, berechnet. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, so ist der Kunde berechtigt, innert fünf Tagen vom Vertrag zurückzutreten.

2.3 Preise in Fremdwährungen
Preise, welche in Fremdwährungen aufgeführt sind, werden mit der Bestätigung der Reise zum festgelegten Kurs (Tageskurs) umgerechnet.

2.4 Zahlungsbedingungen
Nach Eingang der Anmeldung und Bestätigung der gebuchten Reise oder Dienstleistung ist mit Erhalt der Rechnung eine Anzahlung von 30% des Reisepreises innert 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig. Die noch verbleibende Restzahlung ist 60 Tage vor Reisebeginn fällig. Für Flugtickets ist der gesamte Flugpreis gemäss Rechnung sofort zu 100% zu begleichen. Es werden Überweisungen und Barzahlungen in CHF und EUR akzeptiert. REKA wird nur nach Absprache und bis maximal CHF 500 akzeptiert. Die Reisedokumente stellt die TOEFFREISEN AG rechtzeitig vor der Reise zu, frühestens jedoch nach Eingang der vollständigen Zahlung. Bei Annahme einer Offerte für eine individuelle Reise behält die TOEFFREISEN AG sich vor, eine Handlungspauschale zu berechnen gem. Ziff 2.1. Diese ist nach Offertenannahme zu entrichten.

3. Umbuchungen oder Annullation
3.1 Umbuchung
Eine Umbuchung muss schriftlich erfolgen.

3.2 Annullation
Eine Annullation muss schriftlich erfolgen. Als Stichtag gilt jeweils das Eingangsdatum der schriftlichen Annullierung. Bei Annullation oder Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Diese Gebühren werden auch für Änderungen (z.B. Namens-änderungen, anderes Reisedatum etc.) erhoben. Ausgenommen sind spezielle Annullationsbedingungen, welche im Zusammenhang mit einzelnen Produkten speziell erwähnt sind. Die Bearbeitungsgebühr ist durch keine Versicherung gedeckt und muss in jedem Fall vom Kunden bezahlt werden. Nach Beginn der Annullierungsfristen gelten die Bedingungen gemäss Ziff. 3.2.1.

3.2.1 Annullationskosten
Bei geführten Touren gelten, soweit bei der Programmbeschreibung oder auf der Offerte/Rechnung keine speziellen Annullationsbestimmungen publiziert sind, die nachfolgenden Annullationsbestimmungen jeweils zzgl. der Bearbeitungsgebühr von CHF 100/Person:
bis 90 Tage vor Abreise 0%
89-60 Tage vor Abreise 30%
59-30 Tage vor Abreise 60%
ab 29 Tage vor Abreise 100%
Wird die Reise nicht angetreten (No Show), so gilt das als Annullation am Abreisetag.
Bei individuellen Buchungen gelten, soweit auf der Offerte/Rechnung keine speziellen Annullationsbestimmungen publiziert sind, die nachfolgenden Annullationsbestimmungen jeweils zzgl. der Annullationsgebühr von CHF 100/Person.
bis 60 Tage vor Abreise 30%
59-30 Tage vor Abreise 60%
ab 29 Tage vor Abreise 100%
Wird die Reise nicht angetreten (No Show), so gilt das als Annullation am Abreisetag.
Für Flüge, Fähren, Züge und Mietfahrzeuge gelten die Annullierungsbedingungen der entsprechenden Anbieter.

3.2.2 Annullationsschutz
Die Annullierungskostenversicherung. Im Falle einer Annullierung bleibt die Prämie für die Annullierungskostenversicherung geschuldet. Verzichtet der Kunde auf den Abschluss einer Versicherung, so bestätigt er damit, über eine private Versicherungsdeckung zu verfügen. Die allgemeinen Bedingungen auf dem Versicherungsausweis sind zu beachten.

3.3 Annullation durch TOEFFREISEN AG
Es steht im Ermessen von TOEFFREISEN AG, Reisen infolge ungenügender Beteiligung, Streiks, Unruhen, Höhere Gewalt etc. nicht durchzuführen. In diesem Fall wird dem Kunden der einbezahlte Betrag, abzüglich eventueller Spesen, und der Bearbeitungsgebühr zurück erstattet. Bei Abbruch der Reise vergütet die TOEFFREISEN AG dem Kunden die ersparten Aufwendungen. Nicht zurückvergütet werden die Bearbeitungsgebühren. Ein weiterer Anspruch gegenüber TOEFFREISEN AG besteht nicht.

3.4 Ersatzperson
Muss der Kunde die Reise annullieren, so kann an seiner Stelle eine Ersatzperson die Reise antreten, sofern dies auch von den übrigen Tarifpartnern her möglich ist (Flug, Schiff etc.). Die Ersatzperson muss bereit sein, das Reisearrangement unter den mit dem zurücktretenden Kunden vereinbarten Bedingungen zu übernehmen.

3.5 Reiseabbruch
Sollte der Kunde die Reise aus irgendwelchen Gründen vorzeitig abbrechen, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises und der nicht in Anspruch genommenen Leistungen.

3.6 No Show
Wenn der Kunde zur Abreise oder zum Abflug nicht oder zu spät erscheint, kann keine Rückerstattung des Preises gewährt werden. Verpasst der Kunde den Rückflug, so muss auf eigene Kosten ein anderer Rückflug gebucht werden. Dies gilt insbesondere bei Flugplanänderungen. Der Kunde ist verpflichtet, 48 Std. vor Rückflug bei dem Tourleiter oder direkt bei der Fluggesellschaft die Rückflugzeiten zu bestätigen.

4. Versicherungen
Im Pauschalpreis sind keinerlei Versicherungen eingeschlossen, ausser diese seien in der Bestätigung detailliert aufgeführt. Es ist Eigenverantwortung des Kunden zu prüfen, ob er ausreichend versichert ist (Annullations-, Kranken-, Unfall-, Sachtransport- oder sonstige Versicherung).

5. Mietmotorräder
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug stets pfleglich zu behandeln und es nur für Zwecke zu verwenden, für die es auch tatsächlich geeignet ist. Der Mieter ist weiterhin verpflichtet, Gesetze und Verkehrsregeln einzuhalten und den Anweisungen des Tourleiters Folge zu leisten. Bei Verstössen gegen die Mietbedingungen ist der Tourleiter berechtigt, das Fahrzeug einzuziehen und den Mieter von der Tour auszuschliessen. Ansprüche auf Rückerstattung des Reise- und Mietpreises oder Schadenersatzansprüche gegen TOEFFREISEN AG entstehen nicht. Sollte das Fahrzeug während einer Tour einen Schaden erleiden, der vor Ort nicht ohne Weiteres behoben werden kann, so entstehen dem Mieter daraus keine Ansprüche auf Rückerstattung des Reise- und Mietpreises, gleich ob der Mieter den Schaden verschuldet hat oder dieser ohne sein Verschulden eingetreten ist.
Sollte ein gebuchtes oder beschädigtes Modell, aus welchen Gründen auch immer, nicht bereit gestellt werden können, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzmotorrad oder ein Motorrad der höheren Klasse ohne Mehrkosten zur Verfügung zu stellen. Über die Gleichwertigkeit entscheidet der Vermieter. Das jeweilige Ersatzmotorrad kann von einem anderen Hersteller mit abweichender Ausstattung sein. Grundsätzlich ist der Fahrer/Mieter für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen und der Mietbedingungen des Vermieters verantwortlich.
Grundsätzlich wird jeder Motorrad-Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossen. Die TOEFFREISEN AG als Reiseveranstalter nimmt hierbei lediglich die Funktion eines Vermittlers ein. Das gilt auch, wenn ein Mietfahrzeug bei einer geführten Tour im Reisepreis enthalten ist.

6. Wetterbedingungen und Routenverlauf
Aufgrund von aktuellen Wetterbedingungen behält sich TOEFFREISEN AG vor, die Tourroute, Unterkünfte und andere Leistungen nach Notwendigkeit zu ändern. TOEFFREISEN AG trägt für tourbeeinflussende Schlechtwetterbedingungen keine Verantwortung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Erstattung des Tour- und Mietpreises und muss mögliche Mehrkosten für Zusatzübernachtungen selber begleichen. Toeffreisen AG versucht diese Kosten so gering wie möglich zu halten.

7. Pass, Visa, Impfungen
Der Kunde ist für die Einhaltung der individuellen Pass-, ID, Visa- und Impfvorschriften, sowie das Mitführen von Führerausweis und allen notwendigen Reisedokumenten selbst verantwortlich. Die TOEFFREISEN AG übernimmt keine Haftung, falls ein Kunde wegen nicht vorschriftsmässiger Reisedokumente nicht befördert werden kann. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

8. Haftung
8.1 Allgemein
Die Haftung der TOEFFREISEN AG ist in jedem Fall auf die Höhe des vereinbarten Reisepreises beschränkt und umfasst nur den unmittelbaren Schaden.

8.2 Haftung, Ausschluss
TOEFFREISEN AG haftet gegenüber dem Kunden nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist auf Versäumnisse des Kunden, auf höhere Gewalt oder auf Ereignisse, welche TOEFFREISEN AG oder ein Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorsehen oder abwenden konnte. TOEFFREISEN AG haftet somit nicht für Änderungen im Reiseprogramm die auf Streiks, Unruhen, Witterungsverhältnisse, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten etc. zurückzuführen sind. Es wird dringend geraten, bei der Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.

8.3 Personenschäden
TOEFFREISEN AG übernimmt keinerlei Haftung bei Personenschäden des/der Kunden (Tod oder Körperverletzung) und allfällig finanzielle Schäden für die Dauer der gesamten Reise. Dies gilt insbesondere für Haftungsfälle, die im Zusammenhang mit der Benützung eines eigenen oder fremden Fahrzeuges (Motorrad, Auto) oder Sportgerätes eintreten.

8.4 Wertgegenstände, Zahlungsmittel, Dokumente
Die TOEFFREISEN AG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass der Kunde für eine sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen, Ausweise usw. selber verantwortlich ist. In den Hotels sind diese Gegenstände im Safe aufzubewahren. Gegenstände dürfen auf keinen Fall im unbewachten Begleitfahrzeug usw. oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen gelassen werden. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung usw. haftet die TOEFFREISEN AG nicht.

8.5 Lokale Veranstaltungen
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind (besondere Hitze, geforderte körperliche Konstitution). Es liegt in der Verantwortung des Kunden, an einer solchen Veranstaltung oder Aktivität teilzunehmen. Die TOEFFREISEN AG haftet für die korrekte Erfüllung dieser Verträge, oder bei Schädigungen, nicht.

9. Beanstandungen
Entsprechen die erbrachten Leistungen nicht der Ausschreibung oder sind die Leistungen anderweitig erheblich mangelhaft, so müssen diese unverzüglich an Ort und Stelle dem Reiseleiter oder dem Dienstleitungsunternehmen, welches diese Leistungen erbringen sollte, bekannt gegeben werden. Führt dies zu keiner Lösung, so ist der Kunde verpflichtet, von der Vertretung oder dem betreffenden Dienst- leistungsunternehmen eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, welche die Beanstandung und deren Inhalt festhält. Die Beanstandungen müssen spätestens zwei Wochen nach Rückreise schriftlich bei TOEFFREISEN AG vorliegen, ansonsten erlischt jeder Schadenanspruch.

10. Programmänderungen
10.1. Allgemein
TOEFFREISEN AG behält sich auch im Interesse des Kunden vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen, z.B. Unterkunft, Transportart und Transportmittel etc. zu ändern, wenn es die Umstände erfordern.

10.2. Verspätungen und Annullationen
Bei Verspätung von Transportunternehmen, gleichgültig aus welchem Grund, übernimmt die TOEFFREISEN AG keine Haftung für Schäden, wie bspw. Lohnausfall, zusätzliche Hotelübernachtungen, Mahlzeiten etc. Ebenso sind bei Annullationen von Flügen durch die Fluggesellschaft die Folgekosten vom Passagier zu übernehmen.

11. Sicherstellung der Kundengelder
Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Pauschalreisen sind die Kundengelder im Rahmen dieses Gesetzes sichergestellt.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Im Verhältnis zwischen dem Kunden und TOEFFREISEN AG ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist Belp/BE.

13. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollte sich der Kunde an den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe wenden. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Adresse: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich.

14. Haftungsverzichtserklärung
Mit der Anmeldung zur Reise stimmt der Kunde folgender Erklärung ausdrücklich zu:
Ich bin mir den Gefahren des Motorradfahrens voll bewusst. Die Teilnahme an der Reise erfolgt auf mein eigenes Risiko. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass weder TOEFFREISEN AG noch deren Leistungsträger und Erfüllungsgehilfen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeglicher Art sowie andere auftretende Störungen, die der höheren Gewalt obliegen, haftbar gemacht werden können. Es ist mir bekannt, dass TOEFFREISEN AG auch nicht für das Fehlverhalten anderer Gruppenteilnehmer haftet. Ich verpflichte mich, die geltenden Verkehrsregeln der einzelnen Staaten zu beachten, die Regeln der Gruppenreise einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten zu schädigen. Ich bin grundsätzlich gesund, erfülle die Anforderungen, die eine Motorradtour an mich stellt und verfüge über einen gültigen Führerschein. Für das Tragen ausreichender Schutzkleidung bin ich selbst verantwortlich.

15. Datenschutzrichtlinien
Bitte beachten Sie unsere Datenschutzrichtlinien auf unserer Homepage.
In den Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer für den Inlandteil inbegriffen.

Stand: 01. September 2023

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